Abrechnung der Osteopathie über die gesetzlichen Krankenkassen
Unsere Praxis besitzt die Zulassung mit gesetzlichen Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft und den privaten Versicherungen. Heilmittelverordnungen gesetzlicher Versicherer werden gemäß Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Osteopathische Behandlungen werden auf ärztliche Verordnung erbracht. Die Kosten hierfür werden privat in Rechnung gestellt.
Einige gesetzliche Krankenkassen und Zusatzversicherungen (je nach gewähltem Tarif) erstatten anteilig oder manchmal sogar komplett die Kosten für eine osteopathische Behandlungsserie. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Privatrezepts/Verordnung über Osteopathie inklusive einer ärztlichen Diagnose.
Bitte informieren Sie sich vor dem Behandlungsbeginn bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Zusatzversicherung bezüglich der Kostenübernahme.
Unser Rezeptionsteam hilft ihnen sehr gerne weiter.