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Kosten der Behandlungen

Bei Selbstzahlern werden die Behandlungskosten in der Praxis bar bezahlt, die Quittung hierüber können Sie gegebenenfalls steuerrechtlich geltend machen.
Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt. Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der GebüH85 (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Der Rechnungsbetrag muss unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme der Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen werden.

Für eine Stunde müssen Sie mit ca. 120 € rechnen. Entsprechend dem Aufwand für Untersuchungen und ob bereits eine Behandlung begonnen wird, sowie dem Aufwand an Material kann dieser Betrag auch höher oder geringer ausfallen.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet.

Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse noch einmal an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker und Osteopathie vereinbart sind.

Zudem sind in den verschiedenen Tarifen die erstattungsfähigen Therapieformen festgelegt, welche von den Kassen sehr unterschiedlich bewertet werden und in der Praxis auf Erstattungsfähigkeit nicht berücksichtigt sind.


Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Versicherung eventuell nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland nur sehr vereinzelt naturheilkundliche Behandlungen.